Der Schaufelschlag
, [
1385-1386] des -es, plur. die -schläge,
auf dem Lande vieler Gegenden. 1) Das Recht, einen Graben oder Fluß zu reinigen
oder zu räumen, ohne Plural, weil man sich dazu der Schaufeln bedienet; das
Fegerecht, Räumungsrecht. Den Schaufelschlag haben, dieses Recht. 2) Das
Gebieth, die Gegend, wo jemand dieses Recht hat. Auf der Gemeine
Schaufelschlag. 3) Der mit der Schaufel auf solche Art aus einem Graben oder
Flusse geworfene Schlamm, und der Bezirk, welchen derselbe einnimmt; ohne
Plural. Die Bäume stehen auf dem Schaufelschlage des Baches. Wenn der Graben
breit ist, so gehören wohl sechzehn Schuh zum Schaufelschlage.