Das Schaufelrecht
, [
1385-1386] des -es, plur. inus. 1) Das
Recht, eines andern Acker vorzüglich und mit Ausschließung anderer für einen
gewissen Zins zu bauen; entweder, so fern die Feldarbeit ehedem mehr mit der
Schaufel geschahe, als jetzt, oder auch, so fern schaufeln das Frequentativum
oder Diminutivum von schieben ist, da es denn mit dem Abtriebrechte
gleichbedeutend seyn würde. 2) In Elsaß verstehet man unter Schaufelrecht das
Recht, die Zinsgüter zu bessern. 3)
S. auch das folgende.