2. Die Schau
, [
1377-1378] plur. inus. von dem Zeitworte
schauen. 1) Der Zustand, da man gesehen wird; wo es doch, als ein ursprünglich
Oberdeutsches Wort, im Hochdeutschen nur in einigen Redensarten und ohne
Artikel üblich ist. Etwas zur Schau ausstellen, daß es von jedermann gesehen
und besehen werden kann. Die Leichen werden zur Schau ausgestellet, wenn man
sie von jedermann sehen läßt. Die Missethäter werden am Pranger zur
öffentlichen Schau ausgestellet. Jemanden zur Schau herum führen.
Der königliche Pfau Trägt seinen Schweif zur Schau, Haged.
Nur zur Schau da stehen, nur um gesehen zu werden. 2) Die
Handlung des Besehens oder Besichtigens, als ein ursprünglich Oberdeutsches
Wort; gleichfalls nur in einigen Fällen. Ehedem war die Heerschau die
Besichtigung eines Kriegsheeres, die Revue. Die Deichschau oder Deichschauung
ist in den Niederdeutschen Marschländern die obrigkeitliche Besichtigung der
Deiche. Besonders die von gewissen verpflichteten Personen vorgenommene
Besichtigung gewisser Waaren, ihre gehörige Güte zu erkennen; wo es gleichfalls
zunächst aus dem Oberdeutschen herstammet. Die Schau halten oder vornehmen. Auf
Schau und Probe arbeiten, seine Arbeit beschauen und probieren lassen.
Figürlich werden an einigen Orten so wohl die zur Besichtigung gewisser Waaren
verordneten Personen, welche auch wohl das Schauamt heißen, als auch der Ort,
das Gebäude, wo diese Besichtigung geschiehet, die Schau genannt. In den
Niederdeutschen Marschländern führet diesen Nahmen auch der ganze District,
welchen ein Deichgräve zu beschauen oder zu besichtigen hat.
S. Schauen.