Schattiren
, [
1373-1374] verb. reg. act. welches
vermittelst der ausländischen Endung iren (
S. dieselbe) von Schatten gebildet worden, aber nur in
dem ersten Falle der zweyten Bedeutung des Hauptwortes üblich ist, den
Schatten, d. i. dunkeln Stellen, in einer Figur durch Züge oder dunkele Farben
anzeigen und ausdrucken. Eine Figur, einen Umriß schattiren. Einige Neuere
haben statt dieses Worts das freylich bessere schatten und verschatten
versucht, aber vermuthlich wegen der Zweydeutigkeit des erstern Wortes wenig
Nachfolger gefunden. Daher die Schattirung, nicht nur von der Handlung des
Schattirens, sondern auch von den schattirten Stellen einer Zeichnung, von dem
Schatten. Figürlich ist die Schattierung zuweilen die allmähliche stufenweise
eingerichtete Abnahme oder Veränderung der Dinge Einer Art; Franz. Nuance, die
Verflößung. Es gibt viele Schattirungen der Empfindungen, als es Gesichter
gibt. Nach einer andern Figur ist in der Mahlerey eine Schattirung Stifte,
Farbenstifte von Einer Farbe, doch nach verschiedenen Graden der Höhe
derselben.