Der Scharren
, [
1367-1368] des -s, plur. ut nom. sing. in
einigen Gegenden, besonders Niederdeutschlandes, der beschränkt Ort in den
Städten, wo Brot oder Fleisch verkaufet wird, im Oberdeutschen die Schranne;
der Brotscharren, der Fleischscharren, im Hochdeutschen die Brotbank, die
Fleischbank, in Oberdeutschland die Brotschranne, die Fleischschranne, in
einigen Niederdeutschen Gegenden auch die Schrange. Es scheinet damit auf das
Pfahl- oder Gitterwerk gesehen zu seyn, womit dergleichen öffentliche Plätze
ehedem versehen waren, und es an einigen Orten noch sind. In den
Niederdeutschen Marschländern sind die Scharren breite Pfähle, welche zur
Abhaltung des Wassers von den Deichen in die Erde geschlagen werden.
S. 1 Schar, besonders so fern es eine Ausdehnung in die
Länge bezeichnet.