1. Säumen
, [
1305-1306] verb. reg. act. von 3 Saum,
der umgebogene Rand, mit einem solchen Saume versehen, am häufigsten bey den
Nähterinnen, den Rand eines Zeuges umschlagen und fest nähen, damit es sich
nicht ausfase. Ein Schnupftuch säumen. Nieders. inbördken, sömen, von Bord, ein
Rand. In weiterer Bedeutung von 2 Saum, der Rand überhaupt, ist ein Baum, einen
Bretblock säumen, bey den Zimmerleuten und im Forstwesen, ihn beschlagen, ihn
viereckig hauen, oder die Schwarten auf allen vier Seiten absägen. Daher
gesäumte Breter, welche aus einem solchen Blocke geschnitten werden, im
Gegensatze der ungesäumten.