Säuern
, [
1295-1296] verb. reg. act. sauer machen,
welches aber nur allein von dem zum Brote bestimmten Teige gebraucht wird. Der
Sauer- teig säuert gut, wenn er dem Teige die gehörige Säure mittheilet.
Ingleichen, den Teig säuern, ihn mit Sauerteige vermengen und dadurch zum
Gähren bringen; einsauern, in einigen Gegenden hebeln, (
S. Hebel,)
im Tatian theisman, von Theisme, Hefen, Sauerteig.
Nieders. süern. Gesäuertes Brot, im Gegensatze des angesäuerten.
[
1297-1298]