Der Sattelhof
, [
1285-1286] des -es, plur. die -höfe. 1)
Ein sattelfreyer Hof; Nieders. Sadelhof, im Oberdeutschen auch Siedelhof. Ein
Gut, welches einen sattelfreyen Hof hat, oder selbst von allen Diensten frey
ist, wird daher auch ein Sattelgut oder sattelfreyes Gut genannt. (
S. Sattelfrey.) 2) Ein Hof dessen Besitzer in gewissen
Fällen mit einem gesattelten Pferde Dienste leisten; das Sattelgut.