Sattelfrey
, [
1285-1286] adj. et adv. welches nur als
ein Beywort von gewissen Landgütern in einigen Gegenden gebraucht wird. Ein
sattelfreyer Hof, ein freyer Hof, ein Sattelhof, zum Unterschiede von einem
dienstbaren oder unterthänigen. Ein Sattelfreyer, der Besitzer eines solchen
sattelfreyen Gutes, der im Niederdeutschen auch ein Sattelhöfer heißt. Nieders.
sadelfrij. Das Wort Sattel wird hier auf verschiedene Art erkläret. In dem
Bremisch-Nieders. Wörterbuche heißen sattelfreye Güter, welche von
Ritterdiensten frey sind, und nach dieser Erklärung würde Sattel, figürlich das
Reitpferd bedeuten. Allein die sattelfreyen Güter sind in Niedersachsen keine
Ritter- sondern Bauergüter, welche ohnehin kein Ritterpferd geben, daher Sattel
hier wohl unmittelbar sitzen gehören muß, einen freyen Sitz zu bezeichnen. s.
Sattelhof und Sattellehen.