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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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Sattelfrey

, [1285-1286] adj. et adv. welches nur als ein Beywort von gewissen Landgütern in einigen Gegenden gebraucht wird. Ein sattelfreyer Hof, ein freyer Hof, ein Sattelhof, zum Unterschiede von einem dienstbaren oder unterthänigen. Ein Sattelfreyer, der Besitzer eines solchen sattelfreyen Gutes, der im Niederdeutschen auch ein Sattelhöfer heißt. Nieders. sadelfrij. Das Wort Sattel wird hier auf verschiedene Art erkläret. In dem Bremisch-Nieders. Wörterbuche heißen sattelfreye Güter, welche von Ritterdiensten frey sind, und nach dieser Erklärung würde Sattel, figürlich das Reitpferd bedeuten. Allein die sattelfreyen Güter sind in Niedersachsen keine Ritter- sondern Bauergüter, welche ohnehin kein Ritterpferd geben, daher Sattel hier wohl unmittelbar sitzen gehören muß, einen freyen Sitz zu bezeichnen. s. Sattelhof und Sattellehen.
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