Der Rutscherzins
, [
1225-1226] des -es, plur. die -en,
Zinsen, welche nach Rutscherrecht bezahlet werden müssen; in einigen Gegenden
Werthzins, weil sie immer um den ganzen Werth steigen, ingleichen Frohnzins,
Fahrzins, Maigassenzins, welches von magis abstammen soll.
[
1225-1226]