Der Rüstbaum
, [
1217-1218] des -es, plur. die -bäume. 1)
Ein Nahme der Küster, (
S. dieses Wort.) 2) Bey den Mäurern, Zimmer, leuten u.
s. f. starke senkrechte Bäume, welche den vornehmsten Theil eines Gerüstes
ausmachen. Im Bergbaue sind es lange Bäume, welche in dem Anfange des Schachtes
gelegt werden, und das Geviere tragen.
S. Rüsten.