Die Rubrik
, [
1185-1186] plur. die -en, die Überschrift
einer Schrift, und in den Rechten, die Überschrift eines Gesetzes in dem
Römischen Rechte, und nach einer noch weitern Figur auch das ganze Gesetz, der
ganze unter einer Ausschrift begriffene Abschnitt. Von dem Titel eines Buches
kommt es im Hochdeutschen wenig mehr vor. Es ist aus dem Lat. Rubrica, weil die
Aufschriften, besonders in dem Römischen Gesetzbuche in den mittlern Zeiten
gemeiniglich mit rother Farbe geschrieben wurden. Im gemeinen Leben hat man
auch das Zeitwort rubriciren, mit einer Rubrik oder Überschrift versehen.