Der Rittertag
, [
1135-1136] des -es, plur. die -e, die
feyerliche Versammlung der Ritterschaft einer Provinz; dergleichen Rittertage
z. B. bey der Schwäbischen und Fränkischen Reichs-Ritterschaft üblich sind.
Versammelt sich nun die Ritterschaft eines Ritterkreises, so wird es ein
Viertelstag genannt.