Die Rittertafel
, [
1135-1136] plur. die -n, eine Tafel, so
fern Ritter, oder Personen von altem Adel daran sitzen. So wird an einigen
Höfen die Marschallstafel auch die Rittertafel genannt. Auch in einem mit
adeligen Personen besetzten Gerichte ist die Rittertafel zuweilen so viel als
Ritterbank, die sämmtlichen Beysitzer Ritterstandes eines solchen Collegii zu
bezeichnen.