Der Ritterstand
, [
1135-1136] des -es, plur. car. 1) Ein
Abstractum, den Stand, die Würde eines Ritters, so wohl in der engsten
Bedeutung, als auch in weiterer, der Stand des alten Adels, von Personen
männlichen Geschlechtes. Eine Person Ritterstandes, oder vom Ritterstande. 2)
Ein Collectivum, die sämmtlichen Ritter, und in weiterer Bedeutung, die
sämmtlichen männlichen Personen von altem Adel in einem Lande oder in einer
Provinz, besonders so fern dieselben auf Reichs- und Landtagen Sitz und Stimme
haben, dagegen im weitern Verstande Ritterschaft üblicher ist.