Das Rittergut
, [
1133-1134] des -es, plur. die -güter, ein
Gut, dessen Besitzer dem Lehensherrn zu Ritterdiensten verbunden, und außer
denselben von allen Beschwerden befreyet ist; zum Unterschiede so wohl von
einem Freygute, als auch, und zwar noch mehr, von einem Bauergute.