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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Das Ritterfeld | | Das Rittergut

Das Rittergericht

, [1133-1134] des -es, plur. die -e, ein aus Rittern, d. i. adeligen Personen, bestehendes Gericht, besonders so fern es sich mit den Angelegenheiten und Streitigkeiten der Ritterschaft einer Provinz beschäftiget. So wird in Esthland das Land- oder Hofgericht das Rittergericht genannt. Auch in Schlesien ist ein so genanntes Ritter- und Ehrengericht.
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