Rippeln
, [
1127-1128] verb. reg. act. welches das
Intensivum, Frequentativum und Diminutivum von dem Nieders. reppen, sich
schnell fortbewegen, ist, und eigentlich mehrmahlige kleine Bewegungen machen
bedeutet, aber nur im gemeinen Leben, besonders als ein Reciprocum, gebraucht
wird. Er darf sich nicht rippeln, nicht rühren, nicht regen. Ich rippelte mich
und schüttelte mich, daß der ganze Heuschober übern Haufen fiel, Weiße. Siehe
Rebe, Reppen und Trippeln.