Der Richthammer
, [
1103-1104] des -s, plur. die -hämmer, ein
Hammer, einen andern Körper damit zu richten, d. i. seiner Ausdehnung die
gehörige Richtung zu ertheilen, und in engerer Bedeutung, ihn gerade zu
richten. So wird derjenige Hammer in den Kupferhämmern, womit das Kupfer
gebreitet und ausgeschmiedet wird; der Richthammer genannt. Bey den Schleifern
der Tuchscheren ist es ein Hammer, womit die Blätter der Scheren gerichtet
werden, welches auf dem Richtsteine geschiehet.