Das Richtessen
, [
1103-1104] des -s, plur. ut nom. sing. im
gemeinen Leben einiger Gegenden, eine Mahlzeit, welche den Zimmerleuten bey
Richtung eines Gebäudes von dem Bauherrn zur Ergetzlichkeit gegeben wird; im
Nieders. auch das Richtbier, in Meißen der Hebeschmaus. das Hebemahl.