Richtern
, [
1103-1104] verb. reg. act. welches das
Intensivum von richten ist, aber nur im gemeinen Leben einiger Gegenden üblich
ist, tadeln, beurtheilen, kritisieren. Alles richtern wollen. (
S. Richten 4 2). In einem andern Verstande ist es im
Würfelspiele üblich, wo zwey Personen richtern oder stechen, wenn sie, nachdem
sie einerley Zahl geworfen haben, noch Ein Wahl werfen.