Richterlich
, [
1103-1104] adj. et adv. einem Richter
ähnlich; noch häufiger aber, von dem Richter bekommend, in dessen Amt und
Gewalt gegründet. Die richterliche Gewalt, das Recht, den Werth der Handlungen
nach dem Gesetze zu bestimmen. Eine Sache auf richterliches Ermessen ankommen
lassen, auf den Ausspruch des Richters.