Die Residenz
, [
1089-1090] plur. die -en, aus dem Latein.
Residentia. 1) Der Zustand, da sich eine Person gewöhnlich an einem Orte
aufhält; ohne Plural. In welchem Verstande es von fürstlichen und andern
Personen von dem hohen Adel zuweilen gebraucht wird. Seine Residenz an einem
Orte nehmen, seinen ordentlichen, gewöhnlichen Aufenthalt. In dem canonischen
Rechte der Römischen Kirche ist es der ordentliche beständige Aufenthalt eines
Geistlichen an dem Orte seiner Pfründe, und die Verbindlichkeit zu diesem
Aufenthalte. 2) Der Ort, an welchem sich eine fürstliche oder andere Person von
hohem Adel gewöhnlich aufhält; das Hoflager, da denn so wohl das Schloß das
Residenz-Schloß, als auch die Stadt die Residenz-Stadt oder Hofstadt, oft nur
die Residenz schlechthin, genannt wird. Ehedem war dafür das veraltete
Sedilhove, Siedelhof üblich, welches in diesem Verstande noch in dem alten
Gedichte auf den heil. Anno vorkommt.