Der Resident
, [
1089-1090] des -en, plur. die -en, aus
dem Franz. Resident, derjenige, welcher sich an einem Orte beständig, oder doch
geraume Zeit aufhält, und daselbst die Angelegenheiten eines Staates oder
regierenden Herren besorget, und der Würde nach geringer ist, als ein
Gesandter. Dessen Gattinn die Residentinn.