Die Religion
, [
1081-1082] plur. -en, aus dem Lat.
Religio, und dieß von religare, binden. 1. In der weitesten Bedeutung, in
welcher es im Lateinischen mehrere Arten von Verbindlichkeit bedeutet, welche
aber im Deutschen nicht gangbar sind. Doch gehöret dahin die in der Römischen
Kirche übliche Bedeutung, wo die kirchlichen Orden zuweilen Religionen genannt
werden, welcher Gebrauch doch auch im Lateinischen und Italiänischen am
üblichsten ist. Indessen pflegt man den Maltheserorden in Deutschen Schriften
wohl auch zuweilen die Religion von Maltha zu nennen, wo es einen durch gewisse
Regeln und Gesetze eingeschränkten Stand bedeutet. Daher stammet das auch im
Deutschen übliche der Religiose, eine Ordensperson, statt des niedrigern Mönch.
2. In engerer Bedeutung, dasjenige, was die Menschen so wohl unter einander als
auch zugleich mit Gott verbindet; wo es in doppelter Bedeutung gebraucht wird.
1) Objective, die Art und Weise der Verehrung Gottes, der auf gewisse
Wahrheiten von Gott gegründete Dienst desselben. Die heidnische, die Jüdische,
die Mahomedanische, die christliche Religion, welche man die vier
Haupt-Religionen zu nennen pflegt. Auch besondere Arten dieser Haupt-Religionen
bekommen zuweilen den Nahmen der Religion. Die katholische, die Lutherische,
die reformirte Religion. Von seiner Religion abfallen. Die Religion ändern.
Einerley Religion haben. Sich zu keiner Religion bekennen. Eine andere Religion
annehmen. Die wahre Religion, im Gegensatze einer falschen. Die natürliche
Religion, im Gegensatze der geoffenbarten. In engerer Bedeutung verstehet man
unter der Religion schlechthin oft die geoffenbarte christliche Religion. Man
hat der Moral der Religion den Vorwurf gemacht, daß sie die Freundschaft nicht
gebiethe, Gell. 2) Subjective, die dieser Art und Weise der Verehrung Gottes
gemäße Gesinnung, das darin gegründete Verhalten; ohne Plural und nur in
einigen R. A. Ein Mann ohne Religion, der sich zu keiner Religion bekennet, der
sich von der Wahrheit keiner Religion überzeugen kann. Viel Religion haben, die
Religion, zu welcher man sich bekennet, eifrig ausüben. Anm. Ehe man dieses
Wort aus dem Lat. entlehnte, hatte man andere jetzt veraltete Ausdrücke, die
Religion zu bezeichnen. Raban Maurus nennet sie Ehafti, und Notker Ehalti, von
E, das Gesetz, und hasten, halten, verbinden; Notker Wolunga, und einer der
Schwäbischen Dichter Godes Reht. [
1081-1082]