Der Reitvogt
, [
1079-1080] des -es, plur. die -vögte, in
einigen Gegenden, z. B. im Schleswigischen, ein obrigkeitlicher Beamter,
welcher die landesherrlichen Einkünfte an einem Orte oder in einem Bezirke
einnimmt und berechnet; entweder von reiten, rechnen, oder auch von reiten,
ordnen, verwalten. Daher die Reitvogtey, der Bezirk eines solchen Vogtes.