Der Reifling
, [
1049-1050] des -es, plur. die -e, ein nur
in einigen Gegenden, z. B. im Rheingaue, übliches Wort, die Nebenschößlinge an
einem Baume zu bezeichnen, welche an dem Weinstocke Schleifreben, sonst aber
auch Wasserschößlinge, Räuber u. s. f. genannt werden. Nicht, wie Frisch es
erkläret, weil sie zum Versetzen reif sind, sondern, so fern Reif einen jeden
dünnen und langen Körper, folglich auch eine Rebe und ein Reis bedeutet;
Reifling, gleichsam ein unechtes Reis, eine unechte Rebe.