Der Reichsadel
, [
1039-1040] des -s, plur. car. 1) Als ein
Abstractum, die von dem Oberhaupte des Reichs ertheilte, durch das ganze Reich
gültige adelige Würde. Ingleichen diejenige adelige Würde, vermöge welcher
jemand niemanden als dem Kaiser und dem Reiche unterworfen ist. 2) Als ein
Collectivum, die sämmtlichen ade- ligen Personen dieser Art; besonders in der
letzten Bedeutung, der unmittelbare Adel; im Gegensatze des mittelbaren oder
landsässigen Adels. [
1039-1040]