Der Regreß
, [
1027-1028] des -sses, plur. die -sse, aus
dem mittlern Lat. Regressus, in den Rechten, ein Rechtsmittel, wider den
hauptsächlich Verpflichteten in dem Falle seine Zuflucht zu nehmen, wenn man
bey den Mitverpflichteten seinen Zweck nicht erreichen kann. Seinen Regreß an
jemanden nehmen, suchen.