Die Regierungssache
, [
1025-1026] plur. die -n, eine jede Sache,
welche die Regierung eines Staates, die Ausübung der höchsten Gewalt in
demselben betrifft. In engerer Bedeutung, eine Sache, welche unmittelbar die
Beförderung des gemeinen Wesens betrifft. Im engsten Verstande, eine Sache,
welche vor ein Regierungs-Collegium gehöret.