Die Regelschwester
, [
1021-1022] plur. die -n, in der
katholischen Kirche, eine Art gottesdienstlicher Personen, vom dritten Orden
Francisci, welche nicht beysammen wohnen, verheirathet oder ledig seyn können,
und sich nur Sonn- und Feyertags versammeln, übrigens aber klösterliche Gesetze
und Ordenszeichen haben. Mit einem Spitznahmen Stiefelnonnen.