Das Regale
, [
1019-1020] des -s, plur. die Regalien,
(viersylbig,) das mittlere Lat. Regale, und dieß wiederum von dem Lat. regalis,
in dem Staatsrechte, das von dem Fürsten sich vorbehaltene Eigenthum über
menche im Staate befindlichen beweglichen oder unbeweglichen Dinge, das
Hoheitsrecht; zum Unterschiede von den Majestäts-Rechten, den wesentlichen
Bestandtheilen der obersten Gewalt. In weiterer Bedeutung pflegen einige auch
diese mit unter die Regalien zu rechnen, und alsdann die wesentlichen
Majestäts-Rechte hohe und die außerwesentlichen niedere Regalien zu nennen. Zu
diesen, oder den Regalien im engsten Verstande gehören, z. B. das Post-Regale,
Zoll-Regale, Forst-Regale, Jagd-Regale, Lehen-Regale, Münz-Regale u. s. f.
Viele lassen auch hier das e weg, das Regal, da es denn in der zweyten Endung
ein bloßes s bekommt, des Regals.