Redlich
, [
1015-1016] -er, -ste, adj. et adv.
welches nach Maßgebung des größten Theils veralteten Red, Rede, ehedem in
verschiedenen Bedeutungen üblich war, und es zum Theil noch ist. 1. * Von dem
veralteten Rede, Vernunft, eine figürliche Bedeutung unsers heutigen Rede, war
redlich ehedem vernünftig. In diesem Verstande kommt so wohl redeiicho als
redihaft bey dem Ottfried und Notker vor, und das Holländ. redenlik, redelik,
und Nieders. redelik hat noch eben die Bedeutung, und ist dem redelos,
unvernünftig, entgegen gesetzet. Da denn auch Redelicheit, Redlichkeit, die
Vernunft ist. Im Hochdeutschen ist diese Bedeutung veraltet. 2. * Von dem
veralteten Red, Rath, ist redlic im Angelsächsischen, mit Rath, mit Bedacht,
mit Überlegung, behuthsam, im Gegensatze des redeleas, redelos, unbesonnen.
Auch diese Bedeutung, kennen wir nicht mehr. 3. * Eine andere veraltete
Bedeutung kommt bey dem Kero vor, der redalihho für strenue gebraucht, wo es zu
Rad, reiten, in der weitesten Bedeutung einer schnellen raschen Bewegung, zu
gehören scheinet.
S. Bereit. 4. Von dem veralteten Red, Schwed. Rätt.
welches ehedem für Recht üblich war, (
S. die Anmerkung zu diesem Worte,) kommt es außer
einigen gleichfalls veralteten Bedeutungen noch in verschiedenen Fällen vor. 1)
Von Rede, Recht, so fern es ein Gesetz und den Inbegriff mehrerer Gesetze
bezeichnet. (a) * Rechtmäßig; eine im Hochdeutschen veraltete Bedeutung.
Redliche Kinder, eine redliche Ehe, redliche Nachkommen u. s. f. für
rechtmäßige, in den Schriften der vorigen Jahrhunderte. (b) In engerer und
figürlicher Bedeutung ist es noch im Oberdeutschen für das Hochdeutsche ehrlich
üblich, doch nur so fern es den angenommenen Begriffen der äußern Ehre gemäß
bedeutet. Die Abdecker und Henker sind nicht redlich, d. i. nicht ehrlich. Sich
redlich nähren, Ps. 37, 3. Ich will nicht redlich seyn, nicht ehrlich. (c)
Erlaubt, durch kein Gesetz verbothen, rechtmäßig; noch in einigen Fällen des
gemeinen Lebens. Sich redlich nähren, auf eine erlaubte Act. Es gehet hier
redlich zu, nicht rechtmäßig. 2) Von Recht und folglich auch dem veralteten
Red, Übereinstimmung mit der Pflicht, Absicht und dem Endzwecke, ist redlich
noch jetzt, besonders in der vertraulichen Sprechart, so wie rechtschaffen,
seiner Pflicht, seiner Absicht, seinem Endzwecke vollkommen gemäß. Er hat das
seinige redlich gethan. Seine Mutter war eine redliche Gehülfinn ihres Mannes.
Sich redlich wehren. Ein redlicher Mann. Ein redliches Gemüth. Redlich mit
jemanden umgehen. Dein Verfahren gegen mich ist nicht redlich. Es gehet hier
nicht redlich zu. Ein redlicher Freund. Mit redlichen Leuten ist gut handeln.
Alles was die Kunst aus den großen, hervor ragenden, stieren; starren Augen der
Gräfinn Gutes machen kann, das haben sie redlich daraus gemacht. - - Redlich,
sag' ich? - - - Nicht so redlich, wäre redliche, Less. in der Emil. Galotti; wo
es so viel sagen will, sie haben zwar alle Kräfte daran gewandt, alles daraus
zu machen, sie haben ihr aber auch dabey geschmeichelt, die Wahrheit
überschritten. Ingleichen dem Versprechen, der Zusage gemäß, wo es auch von
Rede abstammen kann, seiner Rede gemäß. Jemanden redlich bezahlen. Er hat sein
Wort redlich gehalten. 3) In engerer Bedeutung, geneigt und Fertigkeit
besitzend, das was recht und billig ist, darum zu thun, weil es recht und
billig ist, für rechtschaffen; eine im Hochdeutschen größten Theils veraltete
Bedeutung, in welcher es im engern und theologischen Verstande noch mehrmahls
in der Deutschen Bibel vorkommt. Wer redlich ist, und auf die Götter traut, der
wandelt nicht auf triegendem Sumpf, Geßn. [
1015-1016]