Recken
, [
1009-1010] verb. reg. act. 1) Ausdehnen;
doch gemeiniglich nur im gemeinen Leben. Das Leder recken. Einen Verbrecher auf
der Folterbank recken. Sich recken, in der niedrigen Sprechart, für sich
dehnen. 2) Für strecken, in welcher Bedeutung es auch zuweilen in der
anständigen Schreibart gebraucht wird. Und Aaron reckte seine Hand über die
Wasser, 2 Mos. 8, 6. Und Mose reckte seine Hand gen Himmel, Kap. 10, 22. Und
der König reckte den güldnen Scepter in seiner Hand gegen Esther, Esth. 5, 2;
wofür man jetzt doch lieber ein anderes Zeitwort gebrauchen würde. Gott recket
seine Hand aus über das Volk, Es. 5, 25.
Des Meeres Bewohner Recken ihr Haupt aus der Fluth, die frühe
Sonne zu grüßen, Zach.
Den Kopf in die Höhe recken, Nieders. reckbalsen. Ob es
gleich in dieser Bedeutung ohne Bedenken auch in der anständigen Sprechart
gebraucht wird, so klebt demselben doch immer noch ein verächtlicher
Nebenbegriff an, welchen das in vielen Fällen gleichbedeutende strecken nicht
hat. Daher das Recken. Anm. Bey dem Notker recchan, bey dem Ottfried reken, im
Nieders. recken, bey dem Ulphilas raikjan, im Schwed. räcka, im Angels. raecan,
im Isländ. reikia. Es ist, wie aus dem verdoppelten k erhellet, das Intensivum
von reichen. Nieders. reken, und wird von unsern alten Oberdeutschen
Schriftstellern auch für reichen gebraucht; then mund irreken, dem Mund
hinreichen, Ottfried. Im Hebr. ist -
hier nichtlateinischer Text, siehe
Image - ausdehnen, -
hier nichtlateinischer Text, siehe Image -
verlängern, und -
hier nichtlateinischer Text, siehe Image - die
Länge. Das Nieders. rrecken und Hochdeutsche strecken, sind durch Vorlaute
daraus gebildet. Siehe Reich und Reichen. [
1011-1012]