Die Rechtswissenschaft
, [
1009-1010] plur. inus. die Wissenschaft
des Rechtes, d. i. der Gesetze und des Verhältnisses der menschlichen
Handlungen gegen dieselben. Ingleichen subjective, die Fertigkeit, dieses
Verhältniß aus ungezweifelten Gründen zu bestimmen.
S. Rechtsgelehrsamkeit.