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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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Die Rechtslehre

, [1009-1010] plur. inus. die Lehre des Rechtes, d. i. der Gesetze und des Verhältnisses der menschlichen Handlungen gegen dieselben; mit einem andern Nebenbegriffe die Rechtsgelehrsamkeit, S. dieses Wort.
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