Rechtskräftig
, [
1007-1008] -er, -ste, adj. et adv. die
Kraft eines Gesetzes, und in weiterer Bedeutung eines Rechtes habend.
Rechtskräftig werden. Ein rechtskräftiges Urtheil, welches die verbindliche
Kraft eines Gesetzes für die Parteyen hat. Auch das Hauptwort die Rechtskraft
ist, doch ohne Plural, nicht selten. Zur Rechtskraft gedeihen, die Kraft eines
Gesetzes erhalten.