Die Rechtfertigung
, [
1005-1006] plur. die -en, das Hauptwort
des vorigen Zeitwortes, welches ehedem in dessen sämmtlichen Bedeutungen üblich
war, aber im Hochdeutschen jetzt nur noch in zweyen gebraucht wird. 1) In der
Theologie ist die Rechtfertigung eines Menschen, ohne Plural, die von Gott für
gültig erkannte Zurechnung der Versöhnung Christi und die daraus entstehende
Aufhebung der Verbindlichkeit zur Strafe. Durch eines Gerechtigkeit ist die
Rechtfertigung des Lebens über alle Menschen kommen. Röm. 5, 18. In weiterer
Bedeutung wird in der Theologie oft die gesammte Anrichtung einer rechtmäßigen
Beschaffenheit des Menschen in Absicht auf Gott unter diesem Worte begriffen.
2) Das Bemühen, eine Sache oder Handlung zu rechtfertigen, ihre Übereinstimmung
mit dem was recht und billig ist, begreiflich zu machen. Anm. Ehedem wurde es
auch sehr häufig für Streit Zank, und Prozeß in engerer Bedeutung gebraucht. Es
entstanden zwischen ihnen schwere Rechtfertigungen. Sich mit jemanden in
Rechtfertigung einlassen, in einen Prozeß. Wenn es in den Urtheilen der
Apellations-Gerichte, besonders in Sachen, heißt: daß die eingewandte
Appellation zu Recht beständig und zu gebührender Rechtfertigung an uns
erwachsen, so scheinet es daselbst für Untersuchung zu stehen;
S. Rechtfertigen 1. 2) (a).
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1005-1006]