* Rechtfertig
, [
1003-1004] -er, -ste, adj. et adv. ein im
Hochdeutschen veraltetes Wort. 1) Gerecht. Ein Mensch mag nicht rechtfertig
bestehen gegen Gott, Hiob. 9, 2. Im Holländ. und Niederdeutschen wird
rechtfeerdig und rechtfardig noch in dieser Bedeutung gebraucht.
Denn er mein treuer Knecht, gerechten Wandels voll, Durch sein
Erkenntniß viel rechtfertig machen soll, Opitz.
2) Rechtschaffen. Rechtfertige und fromme Rathsherren,
Rehtmaier bey dem Frisch. 3) Rechtmäßig, dem Rechte, dem Gesetze, der
Verordnung gemäß, so wohl im Ober- als Niederdeutschen. Rechtfertige Ansprüche,
im Oberdeutschen. Rechtfertige Schweine, in der Tirol. Landesordn. für gesunde,
so wie unrechtfertige für ungesunde. Im Oberd. ist rechtfertiglich mit Recht.
Anm. Im Schwed. rättfärdig. Ihre leitet die letzte Hälfte von dem Angels.
Faerth, Gemüth, her. Allein wahrscheinlicher läßt man es mit Wachtern von
fertig, dem Intensivo oder Iterativo von fahren abstammen, da es denn recht
einher gehend, oder auch gerecht, rechtmäßig gemacht, bedeutet. Ob es gleich in
allen seinen Bedeutungen im Hochdeutschen veraltet ist, so hat es uns doch noch
das folgende Zeitwort zurück gelassen.