Die Rechenschaft
, [
991-992] plur. car. die pflichtmäßige
Anzeige seines Verhaltens, und der Gründe desselben an einen Obern. Jemanden
Rechenschaft geben, oder anlegen; ihm Rechenschaft von etwas geben. Jemanden
zur Rechenschaft fordern, oder ziehen, oder Rechenschaft von ihm fordern, diese
Anzeige von ihm fordern. Am Ende eines jeden Tages Rechenschaft von sich selbst
fordern. Warum willst du mit ihm (Gott) zanken, daß er dir nicht Rechenschaft
gibt alles seines Thuns, Hiob. 13, 13, besser von seinem Thun, oder seines
Thuns. Die Menschen müssen Rechenschaft geben am jüngsten Gerichte von einem
jeglichen unnützen Wort, Math. 12, 36. Mit andern als den jetzt angezeigten
Zeitwörtern kommt es im Hochdeutschen nicht vor, daher die R. A. Rechenschaft
mit feinen Knechten halten, Math. 25, 19, mit ihnen abrechnen, sie zur
Rechenschaft fordern, nicht nachzuahmen ist. Anm. Im Nieders. Rekenschup. Es
hat alles Ansehen eines alten Wortes, ob es sich gleich bey unsern alten
Schriftstellern noch nicht hat wollen finden lassen. Kero gebraucht dafür
Reduin, Rede, vermuthlich auf Anleitung des Lat. Ratio. Es scheinet, daß rechen
oder rechnen hier noch in seiner längst veralteten ersten Bedeutung, da es so
viel als reden bedeutete, und der Grund von sprechen ist, gebraucht werde, so
daß Rechenschaft hier eben das ist, was Rede in dem Ausdrucke ist, Rede und
Antwort von etwas geben; man müßte denn erweisen können, daß Rechenschaft
eigentlich und zunächst von Ablegung der Rechnungen gebraucht worden.
S. Rechnen Anm. [
993-994]