Der Rechenmeister
, [
991-992] des -s, plur. ut nom. sing. 1)
Derjenige, welcher andern die Rechenkunst lehret, im Rechnen Unterricht
ertheilet. Zuweilen auch, 2) derjenige, welcher die Rechenkunst vollkommen
verstehet, in derselben Meister ist. 3) In einigen Gegenden, z. B. zu Mainz,
Cöln u. s. f. ist der Rechenmeister der Vorgesetzte eines Rechenamtes oder
einer Rechenkammer.