Die Rechenkammer
, [
991-992] plur. die -n, an einigen
Orten, ein Collegium, welches die Rechnungen der untern Beamten nachrechnet.
Zuweilen auch ein jedes Collegium, welches der Einnahme und Ausgabe vorgesetzet
ist; in Frankfurt am Main die Recheney.
S. Rechnungskammer.