Die Rechnungskammer
, [
995-996] die -n, eine Kammer, d. i. ein
Collegium solcher Personen, welches über die Einnahmen und Ausgaben gewisser
Art Rechnung führet, und auch die Rechenkammer, zuweilen auch nur die Kammer
schlechthin genannt wird. Die kaiserlich-königliche Rechnungskammer zu Wien hat
einen Präsidenten, verschiedene Hofräthe, Rechenkammerräthe u. s. f. Eben
daselbst und in andern Oberdeutschen Gegenden führet sie auch den Nahmen der
Raitkammer.
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