3. Die Raute
, [
985-986] plur. die -n, ein Nahme,
welchen nur noch der Laubkranz oder nach andern die Krone in dem Wapen des
Herzogthums Sachsen führet, außer welchem Falle es in dieser Bedeutung veraltet
ist. Man hat über die Bedeutung und Abstammung dieses Wortes allerley seltsame
Meinungen vorgetragen, welche ich hier nicht wiederhohlen will. Allein, es ist
sehr erweislich, daß Raute ehedem einen Kranz oder Krone bedeutet habe, und mit
Rad Eines Geschlechtes ist, so fern beyde Wörter in der allgemeinen Bedeutung
eines runden Reifes mit einander überein kommen. Die Schlösser nennen noch
jetzt den runden Ring, welcher den Griff der Schlüssel ausmacht, mit einer
unerheblichen Veränderung die Räute, und der Räutenrichter ist bey ihnen ein
Werkzeug, diesem Ringe seine gehörige Gestalt zu geben. Da t und s beständig in
einander übergehen, und der Gaumenlaut ein unwesentlicher Vorschlag ist, so
erhellet daraus auch die Verwandtschaft mit Kreis, Kreisel, kraus u. s. f.
S. auch das folgende.