Der Raugraf
, [
975-976] des -en, plur. die -en, Fämin.
die Raugräfinn, eine ehemahlige Benennung eines längst ausgestorbenen
gräflichen Geschlechtes an dem Ober-Rheine, wo besonders die eine Linie der
ältern Wild- und Rheingrafen, welche aber längst ausgestorben ist, den Nahmen
der Raugrafen führete. Erst im vorigen Jahrhunderte erhob Churfürst Carl Ludwig
von der Pfalz die von Degenfeld mit ihren Kindern zu Raugrafen; allein auch
hier ist der Nahme mit der Familie selbst wieder abgestorben. In der
Lateinischen Schreibart der mittlern Zeiten werden sie aus Unwissenheit der
wahren Abstammung auf eine seltsame Art oft Comites pilosi oder hirsuti
genannt, welches denn nachmahls zu eben so seltsamen Ableitung Anlaß gegeben
hat. Allein da die diesen Grafen gehörige Grafschaft in den waldigen Gebirge an
dem Ober-Rheine lag, daher sie auch Wild- und Rheingrafen genannt werden, so
haben andere mit mehrerm Rechte dafür gehalten, daß mit ihrer Benennung auf die
rauhe und wilde Beschaffenheit der Bezirke gesehen worden, welchen sie
vorgesetzet wurden, als welche aus gebirgigen und waldigen Wildnissen
bestanden, die unter ihrer Aufsicht ausgereutet und urbar gemacht werden
sollten. Sie heißen daher im Latein. der mittlern Zeiten auch Comites
silvestres, Comites silvae, Comites novelletorum et emphyteuseos, in welcher
Rücksicht auch das Wort reuten mit in Betrachtung kommen kann. Hätte diese
Ableitung um der gleichbedeutenden Benennung Wildgraf (
S. dieses Wort) nicht eine überwiegende
Wahrscheinlichkeit, so könnte man in Versuchung gerathen, die erste Hälfte
dieses Wortes, wie wirklich von einigen geschehen, von dem Worte rügen
herzuleiten, und es von einem Rügegrafen, d. i. obersten kaiserlichen Richter
eines gewissen Bezirkes, zu erklären.