Räuchern
, [
969-970] verb. reg. act. neutr. welches
im letzten Falle das Hülfswort haben erfordert, den Rauch an etwas gehen
lassen. 1. Überhaupt. In einem Zimmer räuchern, einen Rauch in demselben
machen; als ein Neutrum. Mit Wachholderbeeren räuchern. In Pestzeiten werden
die Briefe und Waaren geräuchert. Ein krankes Glied des Leibes räuchern. Sich
räuchern. 2. In engerer Bedeutung. 1) Einen wohlriechenden Rauch machen, so
wohl absolute, räuchern, als auch mit Beysätzen, in einem Zimmer räuchern; mit
Mastix, mit Bernstein räuchern. So fern das Räuchern ehedem ein Stück der
gesellschaftlichen Höflichkeit so wohl, als der gottesdienstlichen Verehrung
war, und noch ist, wird es auch mit der dritten Endung der Person verbunden.
Einem räuchern. Dem Herrn räuchern, 2 Chron. 26, 18. Den Göttern, 1 Kön. 11, 8.
Aber statt der vierten Endung der Sache, gutes Räuchwerk räuchern, 2 Chron. 2,
4, gebraucht man lieber das Vorwort mit. 2) Vermittelst des Holzrauches, oder
im Holzrauche trocknen. Fleisch, Würste, Fische räuchern. Geräuchertes Fleisch,
geräucherte Schinken. Im Nieders. rökern. In Baiern ist dafür selchen, in der
Oberpfalz dörren, und in andern Oberdeutschen Gegenden schwelchen üblich, von
welk, eigentlich welken. So auch das Räuchern, statt des ungewöhnlichern
Räucherung. Anm. Räuchern ist das Intensivum oder Frequentativum des im
Hochdeutschen veralteten Zeitwortes räuchen, welches das Activum von dem Neutro
rauchen ist, und eigentlich einen Rauch machen bedeutet. Es kommt noch bey dem
Hans Sachs vor:
Mit edlem reuchwerk wohl durchreucht.
Auch Ottfried hat rouhen in dieser Bedeutung, und im Schwed.
ist röka räuchern, und ryka dampfen.