Der Räuber
, [
963-964] des -s, plur. ut nom. sing.
Fämin. die Räuberinn, eine Person, welche raubet, in allen Bedeutungen des
Hauptwortes. Der Räuber deiner Ruhe. In der zweyten weitern Bedeutung ist der
Räuber an einem Lichte, den man auch wohl einen Dieb nennen pflegt, ein Stück
herab hangenden Dochtes, welches den Talg an dem Lichte schmelzt und herab
rinnen macht. Auch ein überflüssiges und unnützes Reis an den Bäumen, welches
an dem Stamme und den Ästen ausschlägt, und den nützlichern Ästen den Saft
entziehet, wird häufig ein Räuber genannt.
Er liest den Räuber weg, der bey der Wurzel sitzt, Günth.
Im engsten und härtesten Verstande ist der Räuber eine
Person, welche dem andern sein Eigenthum mit öffentlicher Gewalt entziehet und
sich zueignet. Ein Seeräuber, Kirchenräuber, Straßenräuber u. s. f. Anm. Bey
dem Notker Raubar, im Nieders. Röver, im Angels. Reafere, im Schwed. Rofvare,
im Pers. Rüba. Das Fämin. die Räuberinn wird besonders gebraucht, wenn die
Bezeichnung des Geschlechtes unentbehrlich ist. Außer diesem Falle sagt man der
Räuber gemeiniglich von beyden Geschlechtern.