Das Rathsbuch
, [
955-956] des -es, plur. die -bücher,
ein einem Raths-Collegio, ingleichen einem Stadtrathe gehöriges Buch. In
engerer Bedeutung, ein Buch, in welches die Angelegenheiten und Verhandlungen
eines Raths-Collegii, und besonders eines Stadtrathes, verzeichnet werden.