Die Rathleute
, [
955-956] sing. car. an einigen Orten,
ein Nahme der Beysitzer der Dorfgerichte oder Ältesten auf den Dörfern, welche
in allgemeinen Angelegenheiten des Dorfes ihren Rath zu ertheilen verbunden und
berechtigt sind. In einigen Städten werden auch die Rathsherren Rathleute
genannt. In der einfachen Zahl lautet es gemeiniglich Rathmann.
S. Rathsleute.