Der Rapper
, [
937-938] des -s, plur. ut nom. sing.
Fämin. die Rapperinn, eine Person, welche rafft; eigentlich im
Niedersächsischen, doch aber auch in einigen Fällen des gemeinen Lebens der
Hochdeutschen. So ist in der Landwirthschaft Obersachsens der Rapper derjenige,
welcher in der Ernte hinter dem Mähder her gehet und das abgeschnittene
Getreide zusammen raffet. In den Mahlmühlen einiger Gegenden wird auch der
vereidigte Metzner, welcher die gesetzte Mahlmetze von dem gemahlnen Getreide
für den Landesherren einnimmt, der Rapper genannt.